Aktuell
Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen
Comité des chômeurs e precaires
Comitato degli disoccupati e precari
© 2010 KABBA

www.nein-aavig.ch/www.non-dlaci.ch

Heute ich, morgen Du! Arbeitslosigkeit kann alle treffen!

NEIN zum Abbau der Arbeitslosenversicherung!

 

Wer hat, dem wird gegeben!

 

68 Milliarden Steuergelder und mehr für die Misswirtschaft der Banken, Leistungskürzungen für die Opfer dieser Misswirtschaft? Wenn es dermassen einfach ist, zur Rettung eines Privatunternehmens innert Tagen solch gigantische Summen zur Verfügung zu stellen, sollte die Sanierung einer wichtigen Sozialversicherung kein Problem darstellen. Es ist allein eine Frage des politischen Willens.

 

Keine Kostenverlagerung hin zu Gemeinden und Kantone!

 

Mit den Leistungskürzungen werden die Betroffenen und ihre Familien innert kürzester Zeit in die Sozialhilfe getrieben. Dadurch verschwinden sie zwar aus der nationalen Arbeitslosenstatistik, die Kosten werden jedoch auf Kantone und Gemeinden verlagert.

 

Die Arbeitslosigkeit bekämpfen nicht die Arbeitslosen!

 

Der im europäischen Vergleich flexible Schweizer Arbeitsmarkt bedingt als Gegenstück eine Arbeitslosenversicherung, die für alle Arbeitslosen einen angemessenen Erwerbsersatz garantiert. Die Forderung nach einem besseren Schutz für die ArbeitnehmerInnen (Bsp. Mindestlohn) landet wieder und wieder in der Schublade. Stattdessen wird nun der Versicherungsschutz ausgehöhlt.

 

Heute ich, morgen Du! Arbeitslosigkeit kann alle treffen!

 

Die einzige Sicherheit, die Angestellte heute noch haben, ist der Lohn für die Kündigungsfrist. Deshalb braucht es eine starke Arbeitslosenversicherung!

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Beitrag von Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen, anlässlich der Medienkonferenz zum Start des AVIG-Referendums am 30. März 2010.

Die 4. AVIG-Revision aus der Sicht der Betroffenen

Eine Kriegserklärung an die Betroffenen

Als Betroffener kann ich es nur als Verspottung empfinden, wenn der Bundesrat uns zur Rechtfertigung von Leistungskürzungen mit solchen Begründungen kommt wie der folgenden: "Der vorgeschlagene Abbau der Fehlanreize zielt v.a. auf Personen, die lange in der Erwerbslosigkeit gefangen sind." Der Bundesrat schickt uns eine Kriegserklärung und stellt das Ganze so hin, dass wir Betroffenen Gefangene der Leistungen sind, und der edle Bundesrat unser Befreier.

Der Bundesrat spricht von einer "ausgewogenen Vorlage". Ich will auf den entscheidenden Punkt hinweisen. Wenn die ALV-Leistungen um eine Milliarde gekürzt werden, dann löst dies auf dem Arbeitsmarkt einen Lohndumping-Effekt aus, der ohne weiteres mehrere Milliarden beträgt. Es geht den Patrons und dem Bundesrat in ihren Diensten eben nicht nur um die Einsparungen bei der Arbeitslosenkasse, sondern darum, die Konkurrenz zwischen den Arbeitslosen und den Arbeitenden anzuheizen. Bei praktisch jeder Besetzung einer freien Stelle wird das Kräfteverhältnis durch die erzwungenen Tieflohn-Bewerbungen von Arbeitslosen künstlich zugunsten der Patrons verändert. Mehr ...

 

Rekord-Referendum gegen die AVIG-Revision

Ein starkes Zeichen gegen den Sozialabbau

Votum von Margret Kiener Nellen, Nationalrätin SP/BE

Einreichung des Referendums gegen die AVIG-Revision am 6. Juli 2010 in Bern

Redetext >>>

 

Bundesrätin Doris Leuthard fördert Verelendung und Lohndumping

Votum von Thomas Näf, Präsident Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen

Einreichung des Referendums die AVIG-Revision am 6. Juli 2010 in Bern

 

Redetext >>>

 

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Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen
Referendumskomitee: Nein zum Abbau der ALV
Stoppt die Überwachung durch Sozialdetektive
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Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen im Kanton Bern
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21/1/10
Vom Tellerwäscher zum Arbeitslosen
Gespart wird in Zeiten der Wirtschaftskrise überall. Im Schweizer Gastgewerbe leiden darunter vor allem die Ungelernten. Auch mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag wird ihre Lage nicht besser. Mehr ...
Debatte zum Referendum gegen die Revision der Arbeitslosenversicherung

Bilder downloaden >>>

 

kabba Petition für soziale Rechte in der Bundesverfassung

Soziale Rechte kommen nicht in die Bundesverfassung!

Am 18. Juni 2010 hat der Nationalrat die kabba Petition soziale Rechte in der Bundesverfassung und Ausbau der Sozialhilfe deutlich abgelehnt. Eine ähnlich lautende Petition der IG Sozialhilfe wurde ebenfalls abgelehnt.

Lesen Sie den Bericht von kabba Vorstandsmitglied Henriette Kläy

Amtliches Bulletin - Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat

Die 4. AVIG Revision geht davon aus wer Mühe habe eine Stelle zu findest ist entweder faul, Ausländer, bildungsfern oder krank. Tatsächlich gibt es Gründe, welche mit der Qualifikation oder den Arbeitswillen der Arbeitslosen nichts zu tun haben: zum Beispiel zu wenig praktischer Erfahrung (LehrabgängerInnen), nicht geradlinige Berufskarrieren (wenn verschiedene Berufe ausgeübt wurden) das Alter (über 45 Jahre), WiedereinsteigerInnen und alleinerziehende Frauen und Männer, Berufe mit weniger Nachfrage oder Übersättigung des Arbeitsmarkts. Sie alle sind auf eine gute ALV angewiesen. Mehr ...